AGBs
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§ 1 Grundlegendes

(1) Die Challenges auf SpotShot haben keinen Veranstalungs-Charakter. Verantwortlich für eine Challenge ist der einstellende Nutzer (fortan „Nutzer“ genannt) .

(2) Diese Teilnahmevereinbarung bildet die Grundlage für die Teilnahme an SpotShot-Challenges.

(3) Sämtliche rechtswirksame Erklärungen eines Teilnehmers bedürfen der Textform (Email, Brief, Fax) und sind direkt an die SpotShot UG zu richten.


§ 2 Teilnahme als aktiver Teilnehmer, Zuschauer & freiwilliger Helfer (Volunteer)

(1) Mindestalter & andere persönliche Daten

Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss der Teilnehmer das in den AGB‘s angegebene Mindestalter zum Zeitpunkt der Challenge erreicht haben. Gibt ein Teilnehmer ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist die SpotShot UG berechtigt, ihn von der Challenge auszuschließen. Forderungen der SpotShot UG, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt.

Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen der SpotShot UG oder von ihr damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der Teilnehmer oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Challenge führen.

Für Zuschauer existiert regelmäßig kein Mindestalter. Sollte bei ausgewählten Challenges ein Mindestalter festgelegt werden, gelten die gleichen Bedingungen wie für Teilnehmer.

(2) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln

Vor und während der Challenge ist es dem Nutzer und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmer und Zuschauer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Challenge sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Challenge oder die Sicherheit von Teilnehmern oder Zuschauern gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern und Zuschauern führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Nutzer oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit des Teilnehmers getroffen.

Teilnehmer und Zuschauer sind verpflichtet, über die vom Nutzer direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Nutzers sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichten sich Zuschauer und Teilnehmer, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Challenge teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Nutzers oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Challenge sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.

(3) Ausschluss aus medizinischem Grund

Angehörige der vom Nutzer beauftragten medizinischen Dienste sind befugt, Teilnehmer und Zuschauer vor und während der Challenge von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für den Teilnehmer oder Zuschauer eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.

(4) Fahrzeuge

Fahrzeuge sind auf dem Challenge-Areal in der Regel nicht gestattet. Sofern baulich bedingt möglich, können Parkplätze ausgewiesen werden; in diesen Fällen ist es Zuschauern und Teilnehmern gestattet, diese unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzusteuern.

(5) Werbung

Aktive und passive Werbung, bspw. In Form von Bannern, Werbezetteln, für diesen Zweck gefertigten Kleidungsstücken, Rufen, Gesängen oder „Guerilla-Aktionen“ ist Teilnehmern und Zuschauern nur mit schriftlicher Genehmigung durch die SpotShot UG gestattet, eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen der die SpotShot UG oder mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeiter zum Ausschluss von der Challenge führen. Etwaige daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur behält sich die SpotShot UG vor. Gleiches gilt für die Änderung, oder sonstige Manipulation von durch die SpotShot UG genehmigter oder selbst angebrachter Werbung.


§ 3 Verzichtserklärung

Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehme auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung erfolgt. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Die Teilnehmer erklärt mit der Annahme der Challenge den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Challenge entstehen, und zwar gegen

• - die SpotShot UG

• - Alle anderen Personen, die mit der Organisation der Challenge oder der SpotShot UG in Verbindung stehen

• - die anderen Teilnehmer


Der Haftungsausschluss wird mit der Teilnahme allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Wir weisen darauf hin, dass Krankenversicherungen bei Verletzungen aufgrund der Teilnahme an Challenges evtl. Ihre Leistungspflicht verweigern können und empfehlen sich insoweit vorher entsprechend abzusichern.

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es bei der SpotShot Challenge regelmäßig zu leichten Verletzungen durch Hindernisse, den Streckenverlauf, andere Teilnehmer oder natürliche Umstände kommen kann. Ihm ist ferner bekannt, dass auch mittlere und schwere Verletzungen bis hin zu dauerhaften Lähmungen und/oder Tod nicht ausgeschlossen werden können.

Diese umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, (1) Ertrinken; (2) fast Ertrinken; (3) Verstauchungen; (4) Zerrungen; (5) Frakturen; (6) Verletzungen durch Wärme und Kälte; (7) Überbelastung; (8) Gehirnerschütterung; (9) Bisse und/oder Stiche von Tieren; (10) Kontakt mit giftigen Pflanzen; (11) Infektionen; (12) Wirbelsäulenverletzung; (13) Schlaganfall; (14) Herzinfarkt; (15) Abschürfungen; (16) Schnittverletzungen;

Die körperlichen Risiken entstehen bei, sind jedoch nicht beschränkt auf (1) Unfälle beim, Paddeln, Klettern, Balancieren, Wandern, Laufen, Schwimmen; (2) Berührung oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Gegenständen (z. B. Zusammenstoß mit Zuschauern oder Eventpersonal), Berührung mit anderen Teilnehmern, Berührung oder Zusammenstoß mit Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Berührung mit natürlichen oder menschengemachten fixen Gegenständen; (3) Berührung mit Hindernissen (z. B. natürliche und künstliche Gewässer/Schlamm, Unebenheiten der Straßen und der Oberfläche, große Nähe zu und/oder Berührung mit dichtem Rauch, Röhren und rauem Holz); (4) Gefahren im Zusammenhang mit der Ausrüstung (z. B. kaputte, schadhafte oder unangemessene Wettkampfausrüstung, unvorhergesehener Ausfall der Geräte, schwierige Streckenbedingungen); (5) wetterbedingte Risiken (z. B. extreme Hitze, extreme Kälte, Nässe, Eis, Regen, Nebel); und (6) Probleme im Zusammenhang mit der Beurteilung und dem Verhalten (z. B. falsches oder unangemessenes Verhalten anderer Teilnehmer, falsches oder unangemessenes Verhalten des Teilnehmers selbst, Fehler bei der Beurteilung durch das Event-Personal).

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass durch den Streckenverlauf bedingt eine adäquate medizinische Versorgung nicht flächendeckend gewährleistet werden kann und auftretende medizinische Probleme dadurch einen schwereren Verlauf nehmen können.

Der Teilnehmer versichert körperlich in der Lage zu sein, die SpotShot Challenge abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend das Streckenpersonal zu informieren und, sofern nötig, die SpotShot Challenge selbstständig abzubrechen.

Der Teilnehmer versichert, während der SpotShot Challenge einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmern zu pflegen und jederzeit den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.


§ 4 Haftungsbeschränkung

Die SpotShot UG haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des Nutzers beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Nutzer im Zusammenhang mit der Durchführung der Challenge bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

Für Fälle von fahrlässig und nicht grob fahrlässig bedingten Personenschäden haftet die SpotShot UG maximal bis zur Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. In Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit erstreckt sich die Haftung nicht auf unvorhersehbare und atypische Folgeschäden.

Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Nutzer stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Nutzer wird jede Haftung der Nutzer für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

Die SpotShot UG haftet nicht für die mit den Challenges in Verbindung stehenden Gewinne (Rewards). Für die Ausschreibung, den Versandt bzw. die Einhaltung der Gewinnausschüttung, haftet ausschließlich der Urheber einer Challenge.


Die Informationen auf den SpotShot Webseiten werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es hier zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die auf den SpotShot Webseiten bereitgestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich Terminen, Standorten und Inhalten der Events erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, sämtliche daraus erwachsenen Forderungen werden ausgeschlossen.


§ 5 Ausdrückliche Erklärung des Teilnehmers

· Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr zu.

· Ich werde vor dem Start den Streckenplan der SpotShot Challenge studieren und sollte ich Indikatoren für etwaige Fahrlässigkeit in Konzeption, Anordnung der Hindernisse oder Durchführung des Events erkennen, den Nutzer unverzüglich darauf hinweisen und im Zweifel meinen Start abbrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

· Ich bin körperlich in der Lage an der SpotShot Challenge teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit durch die Teilnahme an der SpotShot Challenge in Frage stellt.

· Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus der SpotShot Challenge resultieren, übernimmt.

· Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Nutzer und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei.

· Mir ist bewusst, dass ich die SpotShot Challenge zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme an der SpotShot Challenge erfolgt freiwillig.

· Bilder, Tonaufnahmen und Videos, die mich teilweise oder ganz während und im Umfeld der SpotShot Challenge zeigen, dürfen ohne Nennung meiner persönlichen Daten durch die SpotShot UG im Internet, Radio, Fernsehen, DVDs, Büchern etc. in einem Sport- oder Lifestyle-Kontext veröffentlicht werden, unabhängig davon, ob ein Verweis auf SpotShot erfolgt oder nicht. Einer gesonderten Vergütung für diese Nutzung erfordert es nicht. Die SpotShot UG wird nie ohne explizite schriftliche Zustimmung personenbezogene Daten veröffentlichen, es sei den sie ist im Rahmen staatlicher Anordnungen oder Gesetzen dazu verpflichtet.


§ 6 Abschlussbestimmung

Hiermit nehme ich die Teilnahmebedingung an. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.


§ 1 Grundlegendes

(1) Die Challenges auf SpotShot haben keinen Veranstalungs-Charakter. Verantwortlich für eine Challenge ist der einstellende Nutzer (fortan „Nutzer“ genannt) .

(2) Diese Teilnahmevereinbarung bildet die Grundlage für die Teilnahme an SpotShot-Challenges.

(3) Sämtliche rechtswirksame Erklärungen eines Teilnehmers bedürfen der Textform (Email, Brief, Fax) und sind direkt an die SpotShot UG zu richten.


§ 2 Teilnahme als aktiver Teilnehmer, Zuschauer & freiwilliger Helfer (Volunteer)

(1) Mindestalter & andere persönliche Daten

Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss der Teilnehmer das in den AGB‘s angegebene Mindestalter zum Zeitpunkt der Challenge erreicht haben. Gibt ein Teilnehmer ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist die SpotShot UG berechtigt, ihn von der Challenge auszuschließen. Forderungen der SpotShot UG, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt.

Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen der SpotShot UG oder von ihr damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der Teilnehmer oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Challenge führen.

Für Zuschauer existiert regelmäßig kein Mindestalter. Sollte bei ausgewählten Challenges ein Mindestalter festgelegt werden, gelten die gleichen Bedingungen wie für Teilnehmer.

(2) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln

Vor und während der Challenge ist es dem Nutzer und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmer und Zuschauer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Challenge sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Challenge oder die Sicherheit von Teilnehmern oder Zuschauern gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern und Zuschauern führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Nutzer oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit des Teilnehmers getroffen.

Teilnehmer und Zuschauer sind verpflichtet, über die vom Nutzer direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Nutzers sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichten sich Zuschauer und Teilnehmer, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Challenge teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Nutzers oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Challenge sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.

(3) Ausschluss aus medizinischem Grund

Angehörige der vom Nutzer beauftragten medizinischen Dienste sind befugt, Teilnehmer und Zuschauer vor und während der Challenge von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für den Teilnehmer oder Zuschauer eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.

(4) Fahrzeuge

Fahrzeuge sind auf dem Challenge-Areal in der Regel nicht gestattet. Sofern baulich bedingt möglich, können Parkplätze ausgewiesen werden; in diesen Fällen ist es Zuschauern und Teilnehmern gestattet, diese unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzusteuern.

(5) Werbung

Aktive und passive Werbung, bspw. In Form von Bannern, Werbezetteln, für diesen Zweck gefertigten Kleidungsstücken, Rufen, Gesängen oder „Guerilla-Aktionen“ ist Teilnehmern und Zuschauern nur mit schriftlicher Genehmigung durch die SpotShot UG gestattet, eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen der die SpotShot UG oder mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeiter zum Ausschluss von der Challenge führen. Etwaige daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur behält sich die SpotShot UG vor. Gleiches gilt für die Änderung, oder sonstige Manipulation von durch die SpotShot UG genehmigter oder selbst angebrachter Werbung.


§ 3 Verzichtserklärung

Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehme auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung erfolgt. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Die Teilnehmer erklärt mit der Annahme der Challenge den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Challenge entstehen, und zwar gegen

• - die SpotShot UG

• - Alle anderen Personen, die mit der Organisation der Challenge oder der SpotShot UG in Verbindung stehen

• - die anderen Teilnehmer


Der Haftungsausschluss wird mit der Teilnahme allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Wir weisen darauf hin, dass Krankenversicherungen bei Verletzungen aufgrund der Teilnahme an Challenges evtl. Ihre Leistungspflicht verweigern können und empfehlen sich insoweit vorher entsprechend abzusichern.

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es bei der SpotShot Challenge regelmäßig zu leichten Verletzungen durch Hindernisse, den Streckenverlauf, andere Teilnehmer oder natürliche Umstände kommen kann. Ihm ist ferner bekannt, dass auch mittlere und schwere Verletzungen bis hin zu dauerhaften Lähmungen und/oder Tod nicht ausgeschlossen werden können.

Diese umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, (1) Ertrinken; (2) fast Ertrinken; (3) Verstauchungen; (4) Zerrungen; (5) Frakturen; (6) Verletzungen durch Wärme und Kälte; (7) Überbelastung; (8) Gehirnerschütterung; (9) Bisse und/oder Stiche von Tieren; (10) Kontakt mit giftigen Pflanzen; (11) Infektionen; (12) Wirbelsäulenverletzung; (13) Schlaganfall; (14) Herzinfarkt; (15) Abschürfungen; (16) Schnittverletzungen;

Die körperlichen Risiken entstehen bei, sind jedoch nicht beschränkt auf (1) Unfälle beim, Paddeln, Klettern, Balancieren, Wandern, Laufen, Schwimmen; (2) Berührung oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Gegenständen (z. B. Zusammenstoß mit Zuschauern oder Eventpersonal), Berührung mit anderen Teilnehmern, Berührung oder Zusammenstoß mit Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Berührung mit natürlichen oder menschengemachten fixen Gegenständen; (3) Berührung mit Hindernissen (z. B. natürliche und künstliche Gewässer/Schlamm, Unebenheiten der Straßen und der Oberfläche, große Nähe zu und/oder Berührung mit dichtem Rauch, Röhren und rauem Holz); (4) Gefahren im Zusammenhang mit der Ausrüstung (z. B. kaputte, schadhafte oder unangemessene Wettkampfausrüstung, unvorhergesehener Ausfall der Geräte, schwierige Streckenbedingungen); (5) wetterbedingte Risiken (z. B. extreme Hitze, extreme Kälte, Nässe, Eis, Regen, Nebel); und (6) Probleme im Zusammenhang mit der Beurteilung und dem Verhalten (z. B. falsches oder unangemessenes Verhalten anderer Teilnehmer, falsches oder unangemessenes Verhalten des Teilnehmers selbst, Fehler bei der Beurteilung durch das Event-Personal).

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass durch den Streckenverlauf bedingt eine adäquate medizinische Versorgung nicht flächendeckend gewährleistet werden kann und auftretende medizinische Probleme dadurch einen schwereren Verlauf nehmen können.

Der Teilnehmer versichert körperlich in der Lage zu sein, die SpotShot Challenge abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend das Streckenpersonal zu informieren und, sofern nötig, die SpotShot Challenge selbstständig abzubrechen.

Der Teilnehmer versichert, während der SpotShot Challenge einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmern zu pflegen und jederzeit den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.


§ 4 Haftungsbeschränkung

Die SpotShot UG haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des Nutzers beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Nutzer im Zusammenhang mit der Durchführung der Challenge bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

Für Fälle von fahrlässig und nicht grob fahrlässig bedingten Personenschäden haftet die SpotShot UG maximal bis zur Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. In Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit erstreckt sich die Haftung nicht auf unvorhersehbare und atypische Folgeschäden.

Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Nutzer stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Nutzer wird jede Haftung der Nutzer für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

Die SpotShot UG haftet nicht für die mit den Challenges in Verbindung stehenden Gewinne (Rewards). Für die Ausschreibung, den Versandt bzw. die Einhaltung der Gewinnausschüttung, haftet ausschließlich der Urheber einer Challenge.


Die Informationen auf den SpotShot Webseiten werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es hier zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die auf den SpotShot Webseiten bereitgestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich Terminen, Standorten und Inhalten der Events erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, sämtliche daraus erwachsenen Forderungen werden ausgeschlossen.


§ 5 Ausdrückliche Erklärung des Teilnehmers

· Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr zu.

· Ich werde vor dem Start den Streckenplan der SpotShot Challenge studieren und sollte ich Indikatoren für etwaige Fahrlässigkeit in Konzeption, Anordnung der Hindernisse oder Durchführung des Events erkennen, den Nutzer unverzüglich darauf hinweisen und im Zweifel meinen Start abbrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

· Ich bin körperlich in der Lage an der SpotShot Challenge teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit durch die Teilnahme an der SpotShot Challenge in Frage stellt.

· Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus der SpotShot Challenge resultieren, übernimmt.

· Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Nutzer und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei.

· Mir ist bewusst, dass ich die SpotShot Challenge zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme an der SpotShot Challenge erfolgt freiwillig.

· Bilder, Tonaufnahmen und Videos, die mich teilweise oder ganz während und im Umfeld der SpotShot Challenge zeigen, dürfen ohne Nennung meiner persönlichen Daten durch die SpotShot UG im Internet, Radio, Fernsehen, DVDs, Büchern etc. in einem Sport- oder Lifestyle-Kontext veröffentlicht werden, unabhängig davon, ob ein Verweis auf SpotShot erfolgt oder nicht. Einer gesonderten Vergütung für diese Nutzung erfordert es nicht. Die SpotShot UG wird nie ohne explizite schriftliche Zustimmung personenbezogene Daten veröffentlichen, es sei den sie ist im Rahmen staatlicher Anordnungen oder Gesetzen dazu verpflichtet.


§ 6 Abschlussbestimmung

Hiermit nehme ich die Teilnahmebedingung an. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.


§ 1 Grundlegendes

(1) Die Challenges auf SpotShot haben keinen Veranstalungs-Charakter. Verantwortlich für eine Challenge ist der einstellende Nutzer (fortan „Nutzer“ genannt) .

(2) Diese Teilnahmevereinbarung bildet die Grundlage für die Teilnahme an SpotShot-Challenges.

(3) Sämtliche rechtswirksame Erklärungen eines Teilnehmers bedürfen der Textform (Email, Brief, Fax) und sind direkt an die SpotShot UG zu richten.


§ 2 Teilnahme als aktiver Teilnehmer, Zuschauer & freiwilliger Helfer (Volunteer)

(1) Mindestalter & andere persönliche Daten

Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss der Teilnehmer das in den AGB‘s angegebene Mindestalter zum Zeitpunkt der Challenge erreicht haben. Gibt ein Teilnehmer ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist die SpotShot UG berechtigt, ihn von der Challenge auszuschließen. Forderungen der SpotShot UG, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt.

Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen der SpotShot UG oder von ihr damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der Teilnehmer oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Challenge führen.

Für Zuschauer existiert regelmäßig kein Mindestalter. Sollte bei ausgewählten Challenges ein Mindestalter festgelegt werden, gelten die gleichen Bedingungen wie für Teilnehmer.

(2) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln

Vor und während der Challenge ist es dem Nutzer und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmer und Zuschauer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Challenge sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Challenge oder die Sicherheit von Teilnehmern oder Zuschauern gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern und Zuschauern führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Nutzer oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit des Teilnehmers getroffen.

Teilnehmer und Zuschauer sind verpflichtet, über die vom Nutzer direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Nutzers sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichten sich Zuschauer und Teilnehmer, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Challenge teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Nutzers oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Challenge sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.

(3) Ausschluss aus medizinischem Grund

Angehörige der vom Nutzer beauftragten medizinischen Dienste sind befugt, Teilnehmer und Zuschauer vor und während der Challenge von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für den Teilnehmer oder Zuschauer eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.

(4) Fahrzeuge

Fahrzeuge sind auf dem Challenge-Areal in der Regel nicht gestattet. Sofern baulich bedingt möglich, können Parkplätze ausgewiesen werden; in diesen Fällen ist es Zuschauern und Teilnehmern gestattet, diese unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzusteuern.

(5) Werbung

Aktive und passive Werbung, bspw. In Form von Bannern, Werbezetteln, für diesen Zweck gefertigten Kleidungsstücken, Rufen, Gesängen oder „Guerilla-Aktionen“ ist Teilnehmern und Zuschauern nur mit schriftlicher Genehmigung durch die SpotShot UG gestattet, eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen der die SpotShot UG oder mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeiter zum Ausschluss von der Challenge führen. Etwaige daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur behält sich die SpotShot UG vor. Gleiches gilt für die Änderung, oder sonstige Manipulation von durch die SpotShot UG genehmigter oder selbst angebrachter Werbung.


§ 3 Verzichtserklärung

Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehme auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung erfolgt. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Die Teilnehmer erklärt mit der Annahme der Challenge den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Challenge entstehen, und zwar gegen

• - die SpotShot UG

• - Alle anderen Personen, die mit der Organisation der Challenge oder der SpotShot UG in Verbindung stehen

• - die anderen Teilnehmer


Der Haftungsausschluss wird mit der Teilnahme allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Wir weisen darauf hin, dass Krankenversicherungen bei Verletzungen aufgrund der Teilnahme an Challenges evtl. Ihre Leistungspflicht verweigern können und empfehlen sich insoweit vorher entsprechend abzusichern.

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es bei der SpotShot Challenge regelmäßig zu leichten Verletzungen durch Hindernisse, den Streckenverlauf, andere Teilnehmer oder natürliche Umstände kommen kann. Ihm ist ferner bekannt, dass auch mittlere und schwere Verletzungen bis hin zu dauerhaften Lähmungen und/oder Tod nicht ausgeschlossen werden können.

Diese umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, (1) Ertrinken; (2) fast Ertrinken; (3) Verstauchungen; (4) Zerrungen; (5) Frakturen; (6) Verletzungen durch Wärme und Kälte; (7) Überbelastung; (8) Gehirnerschütterung; (9) Bisse und/oder Stiche von Tieren; (10) Kontakt mit giftigen Pflanzen; (11) Infektionen; (12) Wirbelsäulenverletzung; (13) Schlaganfall; (14) Herzinfarkt; (15) Abschürfungen; (16) Schnittverletzungen;

Die körperlichen Risiken entstehen bei, sind jedoch nicht beschränkt auf (1) Unfälle beim, Paddeln, Klettern, Balancieren, Wandern, Laufen, Schwimmen; (2) Berührung oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Gegenständen (z. B. Zusammenstoß mit Zuschauern oder Eventpersonal), Berührung mit anderen Teilnehmern, Berührung oder Zusammenstoß mit Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Berührung mit natürlichen oder menschengemachten fixen Gegenständen; (3) Berührung mit Hindernissen (z. B. natürliche und künstliche Gewässer/Schlamm, Unebenheiten der Straßen und der Oberfläche, große Nähe zu und/oder Berührung mit dichtem Rauch, Röhren und rauem Holz); (4) Gefahren im Zusammenhang mit der Ausrüstung (z. B. kaputte, schadhafte oder unangemessene Wettkampfausrüstung, unvorhergesehener Ausfall der Geräte, schwierige Streckenbedingungen); (5) wetterbedingte Risiken (z. B. extreme Hitze, extreme Kälte, Nässe, Eis, Regen, Nebel); und (6) Probleme im Zusammenhang mit der Beurteilung und dem Verhalten (z. B. falsches oder unangemessenes Verhalten anderer Teilnehmer, falsches oder unangemessenes Verhalten des Teilnehmers selbst, Fehler bei der Beurteilung durch das Event-Personal).

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass durch den Streckenverlauf bedingt eine adäquate medizinische Versorgung nicht flächendeckend gewährleistet werden kann und auftretende medizinische Probleme dadurch einen schwereren Verlauf nehmen können.

Der Teilnehmer versichert körperlich in der Lage zu sein, die SpotShot Challenge abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend das Streckenpersonal zu informieren und, sofern nötig, die SpotShot Challenge selbstständig abzubrechen.

Der Teilnehmer versichert, während der SpotShot Challenge einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmern zu pflegen und jederzeit den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.


§ 4 Haftungsbeschränkung

Die SpotShot UG haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des Nutzers beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Nutzer im Zusammenhang mit der Durchführung der Challenge bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

Für Fälle von fahrlässig und nicht grob fahrlässig bedingten Personenschäden haftet die SpotShot UG maximal bis zur Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. In Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit erstreckt sich die Haftung nicht auf unvorhersehbare und atypische Folgeschäden.

Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Nutzer stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Nutzer wird jede Haftung der Nutzer für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

Die SpotShot UG haftet nicht für die mit den Challenges in Verbindung stehenden Gewinne (Rewards). Für die Ausschreibung, den Versandt bzw. die Einhaltung der Gewinnausschüttung, haftet ausschließlich der Urheber einer Challenge.


Die Informationen auf den SpotShot Webseiten werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es hier zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die auf den SpotShot Webseiten bereitgestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich Terminen, Standorten und Inhalten der Events erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, sämtliche daraus erwachsenen Forderungen werden ausgeschlossen.


§ 5 Ausdrückliche Erklärung des Teilnehmers

· Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr zu.

· Ich werde vor dem Start den Streckenplan der SpotShot Challenge studieren und sollte ich Indikatoren für etwaige Fahrlässigkeit in Konzeption, Anordnung der Hindernisse oder Durchführung des Events erkennen, den Nutzer unverzüglich darauf hinweisen und im Zweifel meinen Start abbrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

· Ich bin körperlich in der Lage an der SpotShot Challenge teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit durch die Teilnahme an der SpotShot Challenge in Frage stellt.

· Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus der SpotShot Challenge resultieren, übernimmt.

· Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Nutzer und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei.

· Mir ist bewusst, dass ich die SpotShot Challenge zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme an der SpotShot Challenge erfolgt freiwillig.

· Bilder, Tonaufnahmen und Videos, die mich teilweise oder ganz während und im Umfeld der SpotShot Challenge zeigen, dürfen ohne Nennung meiner persönlichen Daten durch die SpotShot UG im Internet, Radio, Fernsehen, DVDs, Büchern etc. in einem Sport- oder Lifestyle-Kontext veröffentlicht werden, unabhängig davon, ob ein Verweis auf SpotShot erfolgt oder nicht. Einer gesonderten Vergütung für diese Nutzung erfordert es nicht. Die SpotShot UG wird nie ohne explizite schriftliche Zustimmung personenbezogene Daten veröffentlichen, es sei den sie ist im Rahmen staatlicher Anordnungen oder Gesetzen dazu verpflichtet.


§ 6 Abschlussbestimmung

Hiermit nehme ich die Teilnahmebedingung an. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.


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